In welcher Form kann die abgesagte GV durchgeführt werden, damit der Vorstand weiterarbeiten kann?
Wo bekommen Vereine Hilfe, wenn sie wegen ausfallenden Anlässen in finazielle Engpässe kommen?
Wann und unter welchen Auflagen können wir das Training wieder aufnehmen?
Die Sport Union Schweiz informiert hier laufend über den aktuellen Stand.
Wichtig: Für die allfällige Wiederaufnahme der Trainings ab 11. Mai 2020 gelten folgende Einschränkungen:
- Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen erfolgen
- 10m2 pro Person, min. 2m Abstand
- Kein Körperkontakt
- Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln
- Vorliegen und Einhalten des detaillierten Schutzkonzepts des Verbandes (dieses ist beim Bund eingereicht und wird nach
Erhalt der Genehmigung allen Vereinen kommuniziert und unter Sport Union Schweizveröffentlicht.